Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat im September 2024 dem Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugestimmt. Damit wird die Tarifermäßigung um zwei weitere Betrachtungszeiträume von 2023 bis 2025 sowie von 2026 bis 2028 verlängert. Damit möchte die Bundesregierung Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen abmildern. Die bisherige Regelung war bis zum Veranlagungszeitraum 2022 befristet.
Die Verlängerung der Tarifermäßigung steht teilweise unter Genehmigungsvorbehalt der EU. Die Bundesregierung wird deshalb einen entsprechenden Genehmigungsantrag stellen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber der Einführung einer Risikoausgleichsrücklage eine Absage erteilt, weil die Tarifermäßigung in mehr Fällen eine tatsächliche Abmilderung der ertragsteuerlichen Progression bewirken soll.
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